Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Merkpunkte für betroffene Eltern
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Erstellung sonderpäd. Gutachten (BVG v. 8.10.1997) |
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Die Vorstellungen, Wünsche der Eltern und des Kindes für die Förderung sind in das Gutachten aufzunehmen. |
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Art und Umfang der Beeinträchtigung sind genau zu erfassen. |
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Lernvoraussetzungen, Lern- und Leistungsverhalten sind im Hinblick auf den sich daraus ergebenden Förderbedarf zu ermitteln. |
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Die tatsächlichen Möglichkeiten der Förderung im Rahmen der besuchten Schule und des Umfeldes sind zu ermitteln |
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Dazu müssen die besonderen örtlichen
Fördermöglichkeiten einbezogen werden: |
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Bei Abweichung der vorgeschlagenen
Förderung vom Elternwillen ist zu begründen, warum der Elternwille nicht
zum Tragen kommt. |
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Schulgesetz |
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Die Eltern sind vorher über die geplanten Untersuchungen und Testverfahren zu informieren |
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Ihnen ist Gelegenheit zur Besprechung der Ergebnisse und Einsicht in die Unterlagen zu geben (§52 Abs 3 Satz 3) |
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Feststellung
des sonderpäd. Förderbedarfs – ein Verwaltungsverfahren |
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Insgesamt 3 Anhörungen |
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Zu den Anhörungen können die Erziehungsberechtigten eine Person ihres Vertrauens hinzuziehen (§14 Abs. 4 VwVfG) |
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Die Überweisung in die Sonderschule ist ein Verwaltungsakt. Die Entscheidung durch die Schulbehörde ist zu begründen und einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen (§ 12, Abs. 2 Satz 1 SoSchO) „gesteigerte Begründungspflich“ |
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Aufgabe der meldenden Schule |
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Der Schulleiter der meldenden Schule hat vor der Meldung die Eltern anzuhören (§18 Abs. 1 Nr.1 SoSchO) |
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Wichtig für die Meldung ist, dass daraus ersichtlich wird, welche Fördermaßnahmen durch die allgemeine Schule erfolgten. |
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Nach §18 SoSchO gilt, dass das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs für solche Schüler eingeleitet werden kann, „die auch durch allgemeine oder integrierte Fördermaßnahmen auf Grund ihrer Beeinträchtigung in ihrer Schulart nicht oder nicht ausreichend gefördert werden können.“ |
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Diese Fördermaßnahmen sind pädagogisch und rechtlich von großer Bedeutung und sollen vor
einer Meldung an eine Sonderschule erfolgt sein. |
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Hilfen und Maßnahmen |
Quelle:
Handreichung zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, MBWW,
Januar 2001
Wolfgang Spähn