Nicht-Wissen behindert

  Infos der LAG Rheinland-Pfalz-Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen e.V.

  30. Mai 2011

„Bildungsauftrag Inklusion“ in die Lehrerbildung aufnehmen!  

Am 06. Mai 2011 fand die GEW Fachtagung „Bildungsauftrag Inklusion statt. Die LAG Rheinland-Pfalz Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen als Mitveranstalter forderte anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai 2011 eine verbesserte Lehrerausbildung, die Lehrkräfte und Pädagogische Fachkräfte in Rheinland-Pfalz zu einer inklusiven Unterrichtsgestaltung befähigen. Nun stellen auch Professoren der Universität Koblenz-Landau Forderungen an die Lehrerausbildung, die wir nachstehend dokumentieren.

Prof. Dr. C. Lindmeier, Prof. Dr. S. Jennessen

Forderungen im Anschluss an die GEW-Tagung „Bildungsauftrag Inklusion“ am 6. Mai an der Universität Koblenz-Landau

1.  Der „Bildungsauftrag Inklusion“ wurde in die Lehrerbildungsstandards der Kultusministerkonferenz (2004/2008) und in der Folge in die novellierten Rahmenvereinbarungen der sechs Lehramtstypen (2007/2009) nicht aufgenommen.

    Wir fordern daher eine Überarbeitung der „Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16. Dezember 2004) und der „Ländergemeinsame(n) inhaltliche(n) Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16. Oktober 2008) unter Berücksichtigung des „Bildungsauftrags Inklusion“, der sich an der Verankerung folgender fünf Heterogenitätsdimensionen festmachen lässt:

  • Umgang mit Leistungsheterogenität und bildungsgangüberschreitender Lernzieldifferenzierung

  • Umgang mit Altersheterogenität und Jahrgangsmischung (insb. in der Schuleingangs- und -austrittsphase)

  • Umgang mit der Heterogenität der Geschlechter und geschlechtergerechter Koedukation

  • Umgang mit sozialer Heterogenität und Herstellung von Chancengerechtigkeit durch Abbau von Bildungsbenachteiligung (sozial, institutionell)

  • Umgang mit kultureller Heterogenität und interkulturelle Bildung (unter besonderer Berücksichtung der Mehrsprachigkeit)

Der Überarbeitungsbedarf gilt auch für das Fachprofil Sonderpädagogik, wo insbesondere hinsichtlich der sieben Förderschwerpunkte zu kritisieren ist, dass an keiner Stelle auf die inklusive Bildung und den Umgang mit Heterogenität verwiesen wird.
Außerdem erschöpft sich das Fachprofil Sonderpädagogik nicht in fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Anforderungen. Es umfasst vielmehr auch bildungswissenschaftliche Anforderungen, und zwar nicht nur in allgemeiner und fachrichtungsübergreifender, sondern auch in fachrichtungsspezifischer Hinsicht.
 

2.  Der „Bildungsauftrag Inklusion“ wurde in die Curricularen Standards der Studienfächer der rheinland-pfälzischen Lehrerbildung, die das Land Rheinland-Pfalz 2007 durch eine Verwaltungsvorschrift (9126 Tgb-Nr. 318/07) in Kraft gesetzt hat, nicht aufgenommen, da diese Curricularen Standards bereits im Sommer 2005 – also knapp vier Jahre vor der Ratifizierung des
Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen – fertig gestellt wurden.[1]
 

Wir fordern daher eine „Restandardisierung“ der Curricularen Standards aller Studienfächer, die an der rheinland-pfälzischen Lehrerbildung beteiligt sind, im Sinne des oben beschriebenen „Bildungsauftrags Inklusion“.
Dieser Restandardisierungsbedarf gilt auch für das „integrierte Fach“ Sonderpädagogik, in dem insbesondere die sonderpädagogischen Fachrichtungen (Förderschwerpunkte) konkrete Inhalts- und Kompetenzvorgaben zur Erfüllung des „Bildungsauftrags Inklusion“ erhalten müssen. Im Studienfach „Grundlagen sonderpädagogischer Förderung“ werden die Inhalts- und Kompetenzvorgaben zur inklusiven Bildung – auch aus Sicht der Fachschaft Sonderpädagogik – für ausreichend erachtet. Die nach der Entschlackung der Studiengänge erfolgte Restandardisierung des MA-Moduls 4: Grundlagen inklusiver Bildung muss bei der nächsten Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Curricularen Standards Sonderpädagogik übernommen werden.
Wenn wir den „Bildungsauftrag Inklusion“ wirklich ernst nehmen wollen, kann es auch nicht bei der Bezeichnung ‚Lehramt an Förderschulen’ bleiben. Außerdem sollte das Studienfach Sonderpädagogik umbenannt werden. Entsprechende Vorschläge können vom Institut für Sonderpädagogik zeitnah erarbeitet werden.  

3.  Der „Bildungsauftrag Inklusion“ wurde zwar im Aktionsplan der rheinland-pfälzischen Landesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch Nennung von Maßnahmen für die erste, zweite und dritte Phase der Lehrerbildung festgeschrieben. Diese Maßnahmen werden jedoch ohne eine strategische Vernetzung und Kooperation zwischen den einzelnen Phasen der Lehrerbildung ebenso wirkungslos bleiben wie die Neuorganisation der Praktika.  

Die Umsetzung des „Bildungsauftrags Inklusion“ bedarf daher der Koordination der rheinland-pfälzischen Lehrerbildung durch einen phasenübergreifende
Aktionsplan für alle drei Phasen der Lehrerbildung (Studium, Vorbereitungsdienst, Lernen im Beruf). Dabei sollte der Berufseinstiegsphase besondere Beachtung zuteil werden. Mit Blick auf die zeitnahe Umsetzung des Aktionsplans fordern wir folgende Maßnahmen der strategischen Vernetzung und Kooperation:

  • An allen rheinland-pfälzischen Universitäten müssen von den zuständigen Ausschüssen für Studium und Lehre der Fachbereiche Aktionspläne zur Umsetzung des „Bildungsauftrags Inklusion“ entwickelt werden. Dies gilt insb. für die Universität Koblenz-Landau als einzige Universität des Landes, an der für alle Lehrämter ausgebildet wird. Dem Fachbereich 5 Erziehungswissenschaften des Campus Landau kommt diesbezüglich eine besondere Verantwortung zu, weil nur an diesem Standort bzw. Fachbereich für das Lehramt an Förderschulen ausgebildet wird – und zwar nicht nur für ganz Rheinland-Pfalz, sondern auch für das Saarland.

  • In die Standardisierung bzw. Modularisierung der zweiten Phase der Lehrerbildung sind ab sofort – ebenso wie bei der Standardisierung der Studienfächer der ersten Phase - auch VertreterInnen der ersten und der dritten Phase der Lehrerbildung offiziell einzubeziehen. Die Fachvertreter des Instituts für Sonderpädagogik bieten zudem für die Entwicklungsprozesse der zweiten und dritten Phase wissenschaftliche Evaluation, Begleitung und Beratung an.

  • In Abstimmung mit der ersten und zweiten Phase der Lehrerbildung müssen für die dritte Phase der Lehrerfort- und -weiterbildung (Lernen im Beruf) vorübergehende (für nachzuqualifizierende Lehrkräfte) und dauerhafte Fortbildungsbedarfe (für Berufseinsteiger) formuliert werden, die sich aus dem „Bildungsauftrag Inklusion“ ergeben. Hierbei ist vor allem an Beratungskompetenzen und Kompetenzen der Teamkooperation und Schulentwicklung zu denken. Hierbei kann an das bisher vorgehaltene Angebot des Pädagogischen Landesinstituts angeknüpft werden.

[1]             Daran ändert auch die mehrfache Änderung der Verwaltungsvorschrift vom 27. September 2010 (9126-Tgb-Nr. 713/10) nichts, in der ‚summa summarum’ darauf hingewiesen wird, dass die rheinland-pfälzischen Curricularen Standards der Studienfächer mit den o. g. KMK-Standards der Lehrerbildung ‚kompatibel sind‘.  

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