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Nicht-Wissen behindert
Infos der LAG Rheinland-Pfalz-Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen e.V.
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„Bildungsauftrag
Inklusion“ in die Lehrerbildung aufnehmen! Am 06. Mai 2011 fand die GEW Fachtagung
„Bildungsauftrag Inklusion statt. Die LAG Rheinland-Pfalz Gemeinsam
Leben – Gemeinsam Lernen als Mitveranstalter forderte anlässlich des
Europäischen Protesttages zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5.
Mai 2011 eine verbesserte Lehrerausbildung, die Lehrkräfte und Pädagogische
Fachkräfte in Rheinland-Pfalz zu einer inklusiven Unterrichtsgestaltung
befähigen. Nun stellen auch Professoren der Universität Koblenz-Landau
Forderungen an die Lehrerausbildung, die wir nachstehend dokumentieren. Prof. Dr. C. Lindmeier, Prof. Dr. S. Jennessen Forderungen im Anschluss an die GEW-Tagung
„Bildungsauftrag Inklusion“ am 6. Mai an der Universität
Koblenz-Landau 1.
Der „Bildungsauftrag
Inklusion“ wurde in die Lehrerbildungsstandards der
Kultusministerkonferenz (2004/2008) und in der Folge in die novellierten
Rahmenvereinbarungen der sechs Lehramtstypen (2007/2009) nicht
aufgenommen. Wir fordern daher eine Überarbeitung
der „Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften“
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16. Dezember 2004) und der „Ländergemeinsame(n)
inhaltliche(n) Anforderungen für die Fachwissenschaften und
Fachdidaktiken in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung“ (Beschluss der
Kultusministerkonferenz vom 16. Oktober 2008) unter Berücksichtigung des
„Bildungsauftrags Inklusion“, der sich an der Verankerung folgender fünf
Heterogenitätsdimensionen festmachen lässt:
Der Überarbeitungsbedarf gilt auch für das
Fachprofil Sonderpädagogik, wo insbesondere hinsichtlich der sieben Förderschwerpunkte
zu kritisieren ist, dass an keiner Stelle auf die inklusive Bildung und
den Umgang mit Heterogenität verwiesen wird. 2.
Der
„Bildungsauftrag Inklusion“ wurde in die Curricularen Standards der
Studienfächer der rheinland-pfälzischen Lehrerbildung, die das Land
Rheinland-Pfalz 2007 durch eine Verwaltungsvorschrift (9126 Tgb-Nr.
318/07) in Kraft gesetzt hat, nicht aufgenommen, da diese Curricularen
Standards bereits im Sommer 2005 – also knapp vier Jahre vor der
Ratifizierung des Wir fordern daher eine „Restandardisierung“ der
Curricularen Standards aller Studienfächer, die an der rheinland-pfälzischen
Lehrerbildung beteiligt sind, im Sinne des oben beschriebenen
„Bildungsauftrags Inklusion“. 3.
Der
„Bildungsauftrag Inklusion“ wurde zwar im Aktionsplan der rheinland-pfälzischen
Landesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen durch Nennung von Maßnahmen für die erste,
zweite und dritte Phase der Lehrerbildung festgeschrieben. Diese Maßnahmen
werden jedoch ohne eine strategische Vernetzung und Kooperation zwischen
den einzelnen Phasen der Lehrerbildung ebenso wirkungslos bleiben wie die
Neuorganisation der Praktika. Die Umsetzung des „Bildungsauftrags Inklusion“
bedarf daher der Koordination der rheinland-pfälzischen Lehrerbildung
durch einen phasenübergreifende
[1]
Daran ändert auch die mehrfache Änderung der Verwaltungsvorschrift vom
27. September 2010 (9126-Tgb-Nr. 713/10) nichts, in der ‚summa
summarum’ darauf hingewiesen wird, dass die rheinland-pfälzischen
Curricularen Standards der Studienfächer mit den o. g. KMK-Standards
der Lehrerbildung ‚kompatibel sind‘. |
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