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Wir
nehmen die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte behinderter
Menschen zum Anlass, eine grundlegende Neuorientierung der Bildungspolitik
in Deutschland zu fordern. Wir beziehen uns auf das Menschenrecht auf
Bildung, wie es von den Vereinten Nationen in mehreren, von der
Bundesrepublik ratifizierten Menschenrechtsverträgen kodifiziert
wurde:
- Das
Abkommen über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte
schreibt vor, dass allgemeine Bildung ohne Diskriminierung zugänglich,
allen verfügbar, von Eltern und Kindern akzeptiert und dem Stand der
Wissenschaft und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden
muss.
- Die
Konvention über die Rechte des Kindes verpflichtet die
Vertragspartner, alle verfügbaren Mittel einzusetzen, damit Bildung möglichst
vollständige soziale Integration und Entfaltung der Persönlichkeit
eines jeden Kindes befördert.
- Die
Konvention über die Rechte behinderter Menschen schließlich fordert
die Vertragspartner unmissverständlich auf, für „inclusive
education“ Sorge zu tragen. Das bedeutet: Alle Kinder werden in
allgemeinen Schulen in heterogenen Lerngruppen der Vielfalt der
Begabung entsprechend unterrichtet. Die nötige individuelle Unterstützung
wird zum Kind gebracht.
Bildung ist ein
Recht, das zur Wahrnehmung anderer Rechte erst befähigt.
Wenn
es vorenthalten wird, bedeutet das den Ausschluss von Selbstbestimmung,
politischer und gesellschaftlicher Teilhabe, Arbeit und Gesundheit.
Wie bei der UN-Kinderrechtskonvention sind auch für die Umsetzung
der UN-Konvention über Rechte behinderter Menschen Bund, Länder und
Gemeinden zuständig. Sie alle sind an die völkerrechtlichen
Vereinbarungen gebunden; der Bund hat die Einhaltung der fort Konventionen
vor der Völkerrechtsgemeinschaft zu vertreten. Der übliche Verweis auf
die Zuständigkeit des jeweils anderen ist unzulässig, denn an deutschen
Schulen bestehen Zustände fort, die den Konventionen eklatant
widersprechen und deshalb vom Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen
für das Recht auf Bildung, Vernor Munoz, angeprangert wurden:
-
Viel
zu früh werden die Bildungswege der Kinder getrennt.
-
Fast
einer halben Million Kinder und Jugendlicher wird sonderpädagogischer
Förderbedarf bescheinigt und 85% dieser Kinder werden in der Folge in
Sonderschulen eingewiesen – viele gegen ihren und gegen den Willen
der Eltern. Nur 15% von ihnen werden an allgemeinen Schulen
unterrichtet.
-
Unter
den Sonderschülerinnen und –schülern finden sich überproportional
viele Kinder mit Migrations- und/oder Armutshintergrund
Auf diese
Weise produziert und reproduziert unser Bildungssystem gesellschaftliche
Ungleichheit und Armut. Immer größere Teile der Bevölkerung werden
durch Bildungsarmut von Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe
ausgeschlossen.
Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und Benachteiligungen
bedeutet die Ausgrenzung in Sonderschulen den Einstieg in lebenslange
Sonderwege an den Rändern der Gesellschaft.
Gleichzeitig wird allen Kindern die Vielfalt der Gesellschaft in der
Schule vorenthalten. Sie können so nicht im Alltag lernen, respektvoll
und konstruktiv mit Andersartigkeit umzugehen. Das ist der Ausgangspunkt
von gesellschaftlicher Ausgrenzung und gibt für die demokratische Kultur
in diesem Land Anlass zur Besorgnis.
Es ist höchste
Zeit für die inklusive Schule.
Wir
fordern daher:
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Jedes
Kind hat Anspruch auf Aufnahme in die zuständige allgemeine Schule.
-
Die nötige
individuelle Unterstützung muss jedem Kind an seiner Schule zur Verfügung
gestellt werden.
-
Für
Schulen und Lehrkräfte müssen Fortbildung, Begleitung und Unterstützung
zur Umsetzung des inklusiven Bildungsanspruchs zur Verfügung stehen.
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Alle
Lehramtsstudiengänge müssen an die Anforderungen inklusiver Bildung
angepasst werden.
Vor diesem
Hintergrund dürfen Schulstrukturfragen kein Tabuthema mehr sein. Druckversion! |
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