Integrationshilfe

  • Aufgabenfelder einer Integrationshelferin bzw. eines Integrationshelfers im Zusammenhang mit der schulischen Bildung von behinderten Schülerinnen und Schülern

hier finden Sie die gemeinsame Empfehlung des MASFG, des MBFJ und der Kommunalen Spitzenverbände vom 15. September 2006 

"Diese Empfehlung ist getragen von einem gemeinsamen Aufgabenverständnis und einer gemeinsamen Verpflichtung aller Institutionen, die in ihrem jeweils eigenen Zuständigkeitsbereich und dennoch gemeinsam an der schulischen Bildung und Erziehung von behinderten Schülerinnen und Schülern mitwirken.

Die nun vorliegende gemeinsame Empfehlung will Hilfe für die Praxis sein und beschreibt daher die wesentlichen Aufgabenfelder von Integrationshelfern im schulischen Bereich, die im Zusammenhang mit Eingliederungshilfen gemäß SGB XII erforderlich sein können. Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften (z.B. Leistungen der Jugendhilfe nach SGB VIII) sind von dieser gemeinsamen Empfehlung nicht berührt.

Die Unterzeichner sind nach einer Erprobungszeit von ca. 6 Monaten an Rückmeldungen und Erfahrungsberichten dazu interessiert, wie sich diese Empfehlung in der Praxis bewährt." (aus dem Anschreiben des Staatssekretärs Herrn Michael Ebling, MBFJ)

Ihre Erfahrungen als Eltern können Sie uns gerne an folgende Adresse senden: 
vorstand@gemeinsamleben-rheinlandpfalz.de. Wir werden ihre Rückmeldungen gerne aufgreifen für eine eventuell notwendige Überarbeitung der Empfehlungen.

  • Interpretationshilfen zu den gemeinsamen Empfehlungen des MASFG, des MBFJ und der Kommunalen Spitzenverbände vom 15. September 2006